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Förderrichtlinie für die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld
1. Ziel
Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung erneuerbarer Energieträger, die Verringerung Emissionen und die Ressourcenschonung.
2. Allgemeine Bestimmungen
3. Fördervoraussetzungen
Die Förderung wird nur gewährt, wenn
4. Förderungswerber
Ein Ansuchen um Förderung können einbringen: Eigentümer von Einfamilien-, Zweifamilienhäusern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld.
5. Antragstellung
6. Förderungsausmaß
Der einmalige, nicht rückzahlbare, Zuschuss beträgt 20 % der Errichtungskosten je Anlage und wird begrenzt auf 500 €.
7. Zusicherung und Auszahlung
Nach Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen wird die Auszahlung der Förderung veranlasst.
8. Inkrafttreten
Diese Richtlinie wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 29. September 2022 beschlossen und tritt rückwirkend mit 01. Jänner 2022 in Kraft.