Meldeauskunft - Adressen

Jede Person, gleichgültig ob es sich um einen österreichischen Staatsbürger oder Fremden handelt, hat die Möglichkeit gegen Nachweis der Identität die Erteilung einer Meldeauskunft zu verlangen (siehe auch Meldegesetz §18 (1) ).

Die zuständige Meldebehörde ist jene, wo der Antragsteller Wohnsitz (Sitz) oder Aufenthalt hat.

Notwendige Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Formloser Antrag

Für Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister:

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person

Für Abfragen aus dem Zentralmelderegister:

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • Weiteres Kriterium: Frühere oder letzte Adresse bzw. ZMR-Zahl, Geburtsdatum oder Staatsangehörigkeit der gesuchten Personen.

Kosten:

  • 13 € Bundesverwaltungsabgabe Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister
  • 3 € Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem ZMR

Wenn Sie die Anfrage per Post an den Meldeservice stellen, dann müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift, aus denen die Identitätsdaten des Antragsstellers hervorgehen, beigelegt sein.

Informationen zum Zentralen Melderegister

Zuständig

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