Meldebestätigung

Allgemeinde Informationen:

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), entweder eine

  • "einfache" Meldebestätigung ( diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
  • "historische" Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen) 

beantragen. Sie können dabei auch wählen, ob Sie die Bestätigung aus dem lokalen Melderegister wollen (in diesem sind nur Ihre Meldungen innerhalb der Gemeinde gespeichert) oder aus dem Zentralen Melderegister-ZMR ​(hier sind Ihre Meldungen in ganz Österreich gespeichert). Meldebestätigungen aus dem lokalen Melderegister müssen bei der jeweils örtlichen zuständigen Meldebehörden beantragt werden und werden von dieser ausgestellt, Meldebestätigungen aus dem ZMR erhalten Sie bei jeder Meldebehörde.

Verfahrensablauf:

Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister online anzufordern, wenn Sie über

  • eine Bürgerkarte ​(bürgerkartentaugliche Chipkarte oder Mobiltelefon mit Handy-Signatur) und
  • eine Online Zahlungsmöglichkeit (z.B Kreditkarte, Online Banking)

verfügen. Eine Meldebestätigung online kann die Antragsstellerin/Antragssteller nur für sich selbst anfordern. ​Minderjährige ​könne die Ausstellung einer Meldebestätigung nicht selbst beantragen. Den Antrag müssen die Pflege- oder Erziehungsberechtigten persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten 

Für den Antrag

  • ​Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy- Signatur): gebührenfrei

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung

  • Bundesgebühr: 14,30 Euro diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragsstellerin/Antragssteller verschiedene Personen oder Behörde gerichtet wird.
  • Bundesverwaltungsabgabe:

- Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10  Euro

- Meldebestätigung aus dem ZMR (bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte): 3 Euro

​Zusätzlich

  • Beilagengebühr (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
  • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen bis maximal 21,80 Euro
  • Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 2,30 Euro pro Bogen

​Weiterführende Links:

Zum Formular:

Online Meldebestätigung- ZMR



 

 

 

 

Zuständig

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