Rundfunkgebührenbefreiung


Sozial und/oder körperlich hilfsbedürftige Personen können eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und/oder die Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten beantragen. 
Formulare erhalten Sie:

  • direkt bei der GIS
  • in Ihrem Postamt
  • in speziell gekennzeichneten Trafiken
  • in allen Volksbank-Filialen
  • in den Filialen der Oberösterreichischen Landesbank Hypobank
  • in Gemeindeämtern

Detaillierte Informationen bezüglich allgemeiner Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung

Antragsformular

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