Die VOR-Schnuppertickets (VOR KlimaTicket Metropolregion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) sind übertragbare Verkehrsverbund-Jahreskarten, die von allen Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz, tageweise für eine Bearbeitungsgebühr um € 3,00/Ticket oder am Wochenende (FR-SO) um € 10,00/Ticket entliehen werden können. Es stehen 2 Tickets zur Verfügung.
Ziele der Schnuppertickets sind ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Fahrkartengültigkeit
Das VOR-Schnupperticket Metropolregion ist auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig – öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn etc.
Ausleihbedingungen
Das VOR-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket haben.
Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarten können von allen Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde tageweise oder am Wochenende ausgeliehen werden.
Der Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können im Gemeindeamt, persönlich, telefonisch +43 2627 82346 oder per mail:
gemeinde@schwarzau-steinfeld.gv.at reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Fahrkarten können am Gemeindeamt in vereinbarten Zeitraum abgeholt werden und zurückgebracht werden.
Bei der Entlehnung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert, ebenso ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Mehrmals Entlehnungen
Derzeit gibt es keine Beschränkung wie oft das Ticket pro Monat oder pro Jahr ausgeliehen werden kann. Auf ein Fair-Use-Prinzip ist zu achten.
Was ist, wenn?
- Werden Karten kurzfristig (weniger als 1 Woche vor Entlehnung) storniert, werden diese als Entlehnung gerechnet.
- Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des Fahrkartenwerts (ca. € 915,00) verantwortlich.
- Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgenden Reservierung nicht zur Verfügung), wird den Fahrkarten-NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro Fahrkarte/Tag verrechnet.
- Für Entlehnende, die die Streckenkarte reserviert haben und denen aus diesen Gründen kein Schnupperticket bereitgestellt werden kann, werden von der Gemeinde die Kosten einer Streckenkarte Schwarzau - Ostregion (Niederösterreich, Burgenland, Wien) und retour 2. Klasse ersetzt.