In der Gemeinde Schwarzau besteht die Möglichkeit einer ständigen enentgeltlichen Abgabe von Fahrzeugen. Beim Fahrzeug dürfen allerdings keine wesentlichen Bauteile fehlen, sowie ein Typenschein des Fahrzeuges muss vorhanden sein.
Die Unentgeltlichkeit ist dann nicht verpflichtend, wenn wesentliche Bauteile, wie die genannten (Motor, Katalysator, Karosserie) aber auch andere wesentliche und den Wert eines Altfahrzeugs bestimmende Bauteile wie z.B. das Antriebsaggregat bestimmte wertbestimmende elektronische Komponenten, fehlen. In diesem Fall kann ein angemessener Kostenersatz bzw. Kostenausgleich entsprechend dem Wertverlust gefordert werden. Weiters dürfen dem Fahrzeug keine fahrzeugfremden, das heißt nicht zu einem Fahrzeug zugehörige Abfälle (wie z.B. Lackdosen, Gasflaschen, Möbel etc.) hinzugefügt werden.
Im Falle einer Abgabe eines Fahrzeuges melden Sie sich im Gemeindeamt Schwarzau.