Katzenkastration

Seit dem In-Kraft-Treten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes am 1. Jänner 2005 besteht für Katzenhalter die Verpflichtung, Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Katzen, die in bäuerlicher Haltung leben sind von dieser Bestimmung ausgenommen, dennoch ist die Kastration auch für diese Tiere absolut empfehlenswert.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund verboten ist und mit hohen Geldstrafen geahndet wird.(§ 6 Tierschutzgesetz iVm § 38 Abs.1 Tierschutzgesetz)

Für nähere Informationen steht Ihnen der Tierarzt Ihres Vertrauens gerne zur Verfügnung.

Bei Fragen in Tierschutzbelangen wenden Sie sich an:

Dr. Lucia GIEFING
Tierschutzombudsfrau
3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29 (Tor zum Landhaus)
Tel.: (02742) 9005 DW 15578
Fax: (02742) 9005 DW 8915578
E-Mail: post.tso@noel.gv.at

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter