Unter folgenden Voraussetzungen kann Pflegegeld erhalten werden:
- Österreichische Staatsbürgerschaft (in Ausnahmefällen kann diese Voraussetzung nachgesehen werden)
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Es darf kein Anspruch auf ein Pflegegeld des Bundes oder auf gleichartige andere Leistungen bestehen
- Bei Erhöhungsanträgen muss seit der letzten Entscheidung mindestens ein Jahr vergangen sein, außer es ist eine wesentliche Änderung der Anspruchsvoraussetzungen eingetreten.
Antragsformular erhalten Sie am Gemeinde am oder hier.