Die zuständige Behörde ist der Staatsbürgerschaftsverband Pitten.
erforderliche Unterlagen für den Staatsbügerschaftsnachweis:
- Bestätigung der Meldung
- Geburtsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis
- falls erforderlich: zusätzlich Heiratsurkunde
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Verleihungsbescheid Gebühren:
- Bundesgebühr: EUR 26,--
- Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich
Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaftsverband Pitten