Staatsbürgerschaftsnachweis


Die zuständige Behörde ist der Staatsbürgerschaftsverband Pitten.
erforderliche Unterlagen für den Staatsbügerschaftsnachweis:

  • Bestätigung der Meldung
  • Geburtsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • falls erforderlich: zusätzlich Heiratsurkunde
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern


Verleihungsbescheid Gebühren:

  • Bundesgebühr: EUR 26,--
  • Landesabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich

Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaftsverband Pitten

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