Allgemeine Information:
Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei sich Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.
Voraussetzungen:
- Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/ einen verlässlichen EWR-Bürger
- Mindestalter 21 Jahre
- Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
- Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragsstellerin/der Antragssteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)
Nähere Information zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen.
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Lichtbild
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Psychologisches Gutachten
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
Kosten:
Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: 74,40 Euro
Zusätzlich zur genannten Gebühr können weitere Kosten anfallen (z.B. für die Erstellung des psychologischen Gutachtens).
Weiterführende Links:
Waffengesetz
2. Waffengesetz- Durchführungsverordnung