Unentgeltliche Vertretung für FinanzOnline

Unentgeltliche Vertretung Finanzonline

FinanzOnline erweitert seinen Service.

Seit Jännner 2026 ist es möglich eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen - oder selbst jemanden in steuerlichen Angelegenheiten zu vertreten. 

Mehr Information: bmf.gv.at/vertretung

Formular_unentgeltliche_Vertretung_in_FinanzOnline.pdf herunterladen (0.19 MB)

04.02.2026 09:48

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