Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Standesamt Pitten !
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Geburt
Formulare zum Thema Geburt