Autowrackentsorgung

In der Gemeinde Schwarzau besteht die Möglichkeit einer ständigen enentgeltlichen Abgabe von Fahrzeugen. Beim Fahrzeug dürfen allerdings keine wesentlichen Bauteile fehlen, sowie ein Typenschein des Fahrzeuges muss vorhanden sein.

Die Unentgeltlichkeit ist dann nicht ver­pflichtend, wenn wesentliche Bauteile, wie die genannten (Motor, Katalysator, Karosserie) aber auch andere wesentli­che und den Wert eines Altfahrzeugs bestimmende Bauteile wie z.B. das Antriebsaggregat bestimmte wertbe­stimmende elektronische Komponenten, fehlen. In diesem Fall kann ein ange­messener Kostenersatz bzw. Kostenaus­gleich entsprechend dem Wertverlust gefordert werden. Weiters dürfen dem Fahrzeug keine fahrzeugfremden, das heißt nicht zu einem Fahrzeug zugehörige Abfälle (wie z.B. Lackdosen, Gasflaschen, Möbel etc.) hinzugefügt werden.

Im Falle einer Abgabe eines Fahrzeuges melden Sie sich im Gemeindeamt Schwarzau.

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