Bauanzeigen


Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. 
Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos
  • Skizze des Bauvorhabens

Formulare

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