Der Einheitssatz für die Berrechnung des Kanaleinmündungsabgabe beträgt € 14,00 pro m² Berechnungsfläche für Mischwasser(Schwarzau) und € 10,31 pro m² Berechnungsfläche für
Schmutzwasser (Föhrenau, Guntrams). Die Kanaleinmündungsabgabe ist ein Beitrag
zur Sicherung der Abwasserentsorgung. Sie ist aus Anlass der Errichtung eines
neuen Gebäudes zu entrichten. Die Höhe wird beeinflusst von der verbauten Fläche,
der Anzahl der angeschlossenen Geschosse und einem Teil der unverbauten Fläche.
Diese Faktoren sind naturgemäß je Haus verschieden; der Einheitssatz für die
Berechnung der Abgabe ist für alle Abgabepflichtigen gleich.